Technische Universität München in Zusammenarbeit mit der DHI WASY GmbH
Rolf Timmermann
Gegenwärtig werden auf EU-Ebene Mindestanforderungen für die Wiederverwendung von behandeltem Kommunalabwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung und Grundwasseranreicherung erarbeitet. In Deutschland ist hierbei das Umweltbundesamt federführend und hat in dieser Kapazität das im Titel benannte Gutachten in Auftrag gegeben.

Die geplante Wiederverwendung von behandeltem Abwasser wird im Bereich der landwirtschaftlichen Bewässerung und der Grundwasseranreicherung praktiziert. Mögliche Risiken entstehen dabei unter anderem durch die Aufbringung von Pathogenen und Mikroverunreinigungen auf den Boden sowie deren Verlagerung in das Grund- und Trinkwasser.
Ähnliche Risiken können auch aus einer sogenannten ungeplanten Wiederverwendung resultieren, wenn Oberflächenwasser mit Anteilen von behandeltem Abwasser für die Uferfiltration (UF) oder Grundwasseranreicherung (GWA) für Trinkwasserzwecke genutzt wird.
Dieses Vorhaben soll
- identifizieren, in welchem Ausmaß in Flüsse eingeleitete Abwässer über Uferfiltration/Grundwasseranreicherung indirekt zur Trinkwassergewinnung beitragen,
- ein Inventar derjenigen Standorte erstellen, an denen davon auszugehen ist, dass ein solches Abwasser einen erheblichen Anteil des Uferfiltrats ausmacht und
- beschreiben, welcher Handlungsbedarf sich in Deutschland aus der Nutzung von abwasserbeeinflussten Oberflächengewässern, die über Uferfiltration oder GWA zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, für den vorsorgenden Grundwasser- und Trinkwasserschutz ergibt.
Die Erkenntnisse sollen als Ansatzpunkte dienen, um das Ausmaß der eventuellen Probleme zu erfassen, sowie bei Bedarf regulatorische oder technische Maßnahmen abzuleiten.